LAV Service GmbH - LAVG
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Mi, 04.11.2020, in Mainz
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(auch für Apotheken)
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BPI-Liste - So können Patienten bei der Selbstmedikation Geld sparen - Retaxationen - Unterlagen
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Verjährungsverzichtserklärung nicht abgeben - Lesen Sie mehr! - Hilfsmittel-NAVI
Ein Service für unsere Mitglieder! - DAV WebAPP
Die Patienten-App der deutschen Apothekerschaft - Gut vorbereitet auf das eRezept!
dav-ovp.de
Unsere Aufgaben
1. Der Verband verfolgt den Zweck, die beruflichen, wirtschaftlichen - insbesondere Verträge mit
Kostenträgern -, rechtlichen - insbesondere tarifrechtlichen - Interessen und Belange der Leiter
öffentlicher Apotheken in Rheinland-Pfalz wahrzunehmen, zu fördern und nach außen zu vertreten.
2. Die Mitglieder des Verbandes erteilen nur diesem die Vollmacht, für sie Verträge nach § 2 Abs.1 der
Satzung abzuschließen, soweit nicht die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz oder die
Spitzenorganisation der Apotheker (DAV) durch bestehende Rechtsvorschriften oder im Rahmen der
bestehenden Mitgliedschaft im DAV bezüglich des Abschlusses bundeseinheitlicher Arzneiliefer-
verträge und sonstiger Verträge diesem die Vertretungsbefugnis übertragen wurde. Derartige vom
DAV abgeschlossene Verträge haben Rechtswirkung für die Mitglieder.
3. Der Verband hat die Durchführung, Sicherstellung und Einhaltung dieser Verträge zu überwachen
und hierzu alle geeigneten Maßnahmen zu treffen.